Jubelhochzeit - Jubiläumsabgabe des Landes Tirol

RICHTLINIEN

für die Gewährung der Jubiläumsgabe des Landes Tirol aus Anlass der Feier der goldenen Hochzeit (50 Jahre), diamantenen Hochzeit (60 Jahre) und der Gnadenhochzeit (70 Jahre):

  1. Die Jubiläumsgabe des Landes Tirol beträgt anlässlich der "goldenen Hochzeit" (nach 50 Jahren Ehe) EUR 750,--, anlässlich der "diamantenen Hochzeit" (nach 60 Jahren Ehe) EUR 1.000,-- und der "Gnadenhochzeit" (nach 70 Jahren Ehe) EUR 1.100,--.
  2. Für die Gewährung der Jubiläumsgabe sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen:
    1. österr. Staatsbürgerschaft beider Eheleute
    2. gemeinsamer Wohnsitz in Tirol seit mindestens 25 Jahren bis zur Jubelhochzeit
    3. bestehende eheliche Lebensgemeinschaft
  3. Der Antrag ist von den Eheleuten innerhalb eines Jahres nach der Jubelhochzeit bei der Wohnsitzgemeinde einzubringen.
  4. Über die Gewährung der Jubiläumsgabe des Landes Tirol wird eine Urkunde ausgefertigt, die vom Landeshauptmann zu unterzeichnen ist.
  5. Urkunde und Bargeldbetrag werden vom zuständigen Bezirkshauptmann namens des Landeshauptmannes dem Jubelpaar übergeben.
  6. Das Antragsformular erhalten Sie im Gemeindeamt oder auf unserer Homepage unter "Formulare", dieses wird mit den entsprechenden Bestätigungen und Unterlagen durch den Bürgermeister an das Amt der Tiroler Landesregierung übermittelt.
  7. Bei Tod eines Ehegatten nach der Antragstellung wird die Jubiläumsgabe dem überlebenden Gatten gewährt, bei Tod beider Eheleute vor Überreichung der Jubiläumsgabe erlischt der Anspruch.