Dorf 34
6071 Aldrans
+43 512 342 307
gemeinde@aldrans.gv.at
Montag bis Freitag
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Abfallkalender
Abfallentsorgung
Formulare
E-Zustellung
floMOBIL
Gemeindesaal
Startseite > Bürgerservice > Informationen > Weitere Informationen
Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist von der Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen und dem Vorliegen einer bestimmten Aufenthaltsdauer abhängig. Zudem muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Ununterbrochener Aufenthalt heißt, dass sich die staatsbürgerschaftswerbende Person maximal 20 Prozent der jeweils oben genannten Zeit außerhalb Österreichs aufgehalten hat. Die staatsbürgerschaftswerbende Person muss nachweisen, dass sie sich die meiste Zeit wirklich in Österreich aufgehalten hat. Entscheidend ist der jeweils geforderte Zeitraum bis zum Ausstellungsdatum des Bescheids.
Rechtmäßiger Aufenthalt heißt, dass die staatsbürgerschaftswerbende Person offiziell in Österreich leben darf, zum Beispiel mit einer Aufenthaltsbewilligung oder einem Visum.
Die Staatsbürgerschaftsabteilung des jeweiligen Amtes der Landesregierung
§ 12 Abs. 1 Z 1 Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres