Wohnungsvergabe

Grundsätzliche Informationen zur Wohnungsvergabe

Bei der Vergabe von Wohnungen wird auf Basis des vom Gemeinderat beschlossenen Kriterienkataloges mittels eines Punktesystems jenem Wohnungswerber / jener Wohnungswerberin entsprochen, der / die die höhere Punktezahl aufweiset. Die Wohnungen werden ausschließlich an Personen vergeben, die als begünstigte Person im Sinne des § 18 des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991 idgF gelten. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es auf von der Gemeinde Aldrans zur Vergabe gelangenden Wohnung keinen wie auch immer gearteten Rechtsanspruch gibt.

Prozedere: Wenn eine Wohnung zur Vergabe gelangt, wird diese via Mitteilungsblatt "Aldrans Aktuell" und unserer Homapage unter "Aktuelles" ausgeschrieben. Der Antrag ist auf die jeweilige Wohnung zurechtgeschnitten und gilt nur für diese Wohnung. Die einlangenden Ansuchen werden gesammelt und in weiterer Folge vom Wohnungsausschuss anhand des Punktesystems ausgewertet.  

Die im Wohnungsbewerbungsbogen gemachten Angaben werden mit den der Gemeinde zur Verfügung stehenden amtlichen Registern und Informationen abgeglichen. Personen, die Bewerbungsbögen mit falschen Angaben einreichen, werden von der Vergabe ausgeschlossen.

Bei der Vergabe wird auf Basis des vorliegenden Kriterienkataloges jenem Wohnungswerber/ jener Wohnungswerberin entsprochen, der/die die höhere Punktezahl aufweist.

Bei der Vergabe von 5 oder mehr Wohnungen gleichzeitig werden 20 % der Wohnungen ausschließlich an ledige, alleinstehende Personen ohne Kinder im gemeinsamen Haushalt vergeben.

Bei Punktegleichheit entscheidet das Los im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung.

Bei der Vergabe der Wohnungen wird im Falle des Zurücktretens eines Wohnungswerbers automatisch dem nächsten zum Zug kommenden Wohnungswerbers laut dem Punkteranking die Wohnung angeboten werden.

Eine Wohnungswerberevidenz können wir aus verwaltungstechnischen Gründen nicht führen.

Kriterien und Punktekatalog zur Wohnungsvergabe