RICHTLINIEN
für die Gewährung der Jubiläumsgabe des Landes Tirol aus Anlass der Feier der goldenen Hochzeit (50 Jahre), diamantenen Hochzeit (60 Jahre) und der Gnadenhochzeit (70 Jahre):
- Die Jubiläumsgabe des Landes Tirol beträgt anlässlich der "goldenen Hochzeit" (nach 50 Jahren Ehe) EUR 750,--, anlässlich der "diamantenen Hochzeit" (nach 60 Jahren Ehe) EUR 1.000,-- und der "Gnadenhochzeit" (nach 70 Jahren Ehe) EUR 1.100,--.
- Für die Gewährung der Jubiläumsgabe sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen:
- österr. Staatsbürgerschaft beider Eheleute
- gemeinsamer Wohnsitz in Tirol seit mindestens 25 Jahren bis zur Jubelhochzeit
- bestehende eheliche Lebensgemeinschaft
- Der Antrag ist von den Eheleuten innerhalb eines Jahres nach der Jubelhochzeit bei der Wohnsitzgemeinde einzubringen.
- Über die Gewährung der Jubiläumsgabe des Landes Tirol wird eine Urkunde ausgefertigt, die vom Landeshauptmann zu unterzeichnen ist.
- Urkunde und Bargeldbetrag werden vom zuständigen Bezirkshauptmann namens des Landeshauptmannes dem Jubelpaar übergeben.
- Das Antragsformular erhalten Sie im Gemeindeamt oder auf unserer Homepage unter "Formulare", dieses wird mit den entsprechenden Bestätigungen und Unterlagen durch den Bürgermeister an das Amt der Tiroler Landesregierung übermittelt.
- Bei Tod eines Ehegatten nach der Antragstellung wird die Jubiläumsgabe dem überlebenden Gatten gewährt, bei Tod beider Eheleute vor Überreichung der Jubiläumsgabe erlischt der Anspruch.